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Fitness Tracker - Big Data oder die totale Überwachung

01.07.2016

Self-Tracking ist das neue Fitness-Schlagwort. Immer mehr Menschen überprüfen ob Ihr Verhalten gesund ist, wieviel sie sich bewegen und wie sich das auf den persönlichen Gesundheitsstand auswirkt. Die Kontrolle, die Aufzeichnung und die Auswertung obliegt Fitness-Armbändern, Smartphone-Apps oder Smart-Watches. Auch die Krankenkassen haben diesen Markt für sich entdeckt. Gern würden sie die gewonnenen Daten für sich nutzbar machen. Die Befürworter sprechen von einer „Anonymisierung der Versicherten-Daten“. Aber wer überprüft diese Aussage und wer sichert die Daten, wo doch schon das mobile Endgerät beim Nutzer zur Zielscheibe von Hackern avanciert ist.

Unter allen Deutschen nutzen knapp 20 Prozent digitale Fitness-Anwendungen, Applikation oder Fitness-Tracker. Fast jeder Dritte Smart-Phone Nutzer überwacht sich auf die eine oder andere Art selbst.

In der Nacht werden Informationen wie der Schlafrhythmus, die Atem- oder Pulsfrequenzen, die Tiefschlaf-, beziehungsweise REM-Phasen und vieles mehr aufgezeichnet. Am Tage kommen Daten über Bewegungsprofile, Höhen- oder Streckenlängen, bewusste und unbewusste sportliche Aktivitäten hinzu. Zudem können die persönlichen Ziele in die Applikationen eingebaut und in Angriff genommen werden. Sollte die geplante Aktivität „vergessen“ werden ist eine Erinnerung implementiert, sodass nichts mehr im „Nebel“ des Alltags verloren geht.

Hier setzen die Krankenkassen an und möchten auf die Daten zugreifen. Wer ist fit und lebt gesund – genau diese Zielgruppe ist für eine Krankenversicherung als Wunschkunde hoch attraktiv. Die Zuschüsse, die von Krankenkassen für den Kauf eines Fitness-Trackers (in den meisten Fällen handelt es sich um Armbänder) gezahlt werden dokumentieren hier eine klar verfolgte Absicht. Zugriff haben die Versicherungen aktuell allerdings nicht. Die Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen argumentieren dagegen und fordern eine „freiwillige Weitergabe durch den Versicherten“. Vor dem Hintergrund der Gesunderhaltung, der Früherkennung und Prophylaxe, beziehungsweise der Gesundheitsprognose des oder der Versicherten, sollen diese Daten zugänglich gemacht werden. Nur so könne man gezielte Unterstützung gewährleisten und die Kosten für die Krankenkassen senken.

Die Verbraucher- und Datenschützer üben laute Kritik an derlei Strategien. Die Daten seien sensibel und böten tiefe Einblicke in den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Patientengeheimnisse seien dann öffentlich zugänglich. Auch vor der Nutzung der verschiedenen Angebote warnen sie, da die Daten nur unzureichend geschützt seien. Gerade der Austausch des Armbands mit anderen Geräten wie dem Smartphone lassen die Datenschützer erzittern. Das Risiko das die Daten Hackern in die Hände fallen könnten scheint in Zeiten von Big Data, Anonymus und Hacktivisten einfach zu groß.

Und trotzdem: Cirka ein Drittel der Befragten können sich vorstellen, ihre Daten an die Kasse weiterzugeben – allerdings nur, wenn dadurch Vorteile und Vergünstigungen möglich sein werden. Vorstellbare wäre ein Upgrade als Privatpatient.

Nach dem Solidaritätsgesetz gilt: Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen. Im Gegensatz dazu steht die Vorstellung der gesetzlichen Krankenkassen günstige Tarife für die Daten anzubieten. Das geht in Deutschland derzeit aber noch nicht. Stattdessen bieten die Kassen sogenannte Bonusprogramme an. Auf die Fitness-Tracker bezogen heißt das: Belohnt die, die ein solches Produkt nutzen und ihre Daten aufzeichnen. Beobachter rechnen mittelfristig damit, dass es zu einer Lockerung der Gesetzeslage kommen wird.

Einige private Versicherer offerieren ihren Kunden bereits ein verhaltensangepasstes Tarifmodell. Privat Patienten sind an das Solidaritätsprinzip nicht gebunden und so wird die Idee immer attraktiver gerade dort ein Boni-Programm zu initiieren – zunächst nur für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hintergrund hierfür ist ein gesundheitsbewussterer Lebenswandel und ein positiv prognostizierter Gesundheitszustand. Über ein Bonussystem motiviert sich der Kunde selbst. Die Messbarkeit wird über ein Auslesen der Daten aus dem Fitness-Tracker generiert. Konträr zu diesem Konzept befürchten die Datenschützer, dass alte und kranke Menschen einen Nachteil haben werden, da sie, gesundheitsbedingt, die Boni zu keiner Zeit erreichen können; selbst wenn sie es wollten. Die Versicherer geben an alternative Vorteile für Menschen zu generieren, die nicht so fit oder gar krank sind. Als Beispiel wird hier angeführt, dass die Versicherten nur gesunde Lebensmittel einkaufen. Überwacht würde dies über die Supermärkte direkt oder über einen Scanner in den Fitness-Trackern der nächsten Generation. Das Problem hierbei: Wer entscheidet was gesund ist?

Informationen unter: www.fitnessking.de

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